So

19

Sep

2010

Thür gewinnt gegen IP-Sammler

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass das Sammeln von IP-Adressen grundsätzlich illegal ist.

Die Logistep AG muss sich in der Jagd nach Produktepiraten hierzulande ein neues Geschäftsmodell überlegen.

 

Der Eidgeössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür ist im Mai 2009 vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seiner Klage gegen das Schweizer Unternehmen Logistep abgeblitzt. Er hat das Urteil weitergezogen und nun vor Bundesgericht Recht bekommen. Thür konnte geltend machen, dass durch das Sammeln von IP-Adressen die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Logistep bietet eine Software an, mit der IP-Adressen von Personen ermittelt werden können, die urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal über Peer-to-Peer-Netzwerke anbieten.

 

Laut Bundesgericht stellt das Vorgehen von Logistep einen Eingriff in die vom Staat zu schützende Privatsphäre der Netz-User dar. Seinen Entscheid will das Bundesgericht nicht als Schutz für Internet-Piraten verstanden wissen. Für das von Logistep gewählte Vorgehen brauche es aber eine gesetzliche Grundlage, die gegenwärtig nicht bestehe. Ohne diese könne sich ein privates Unternehmen nicht einfach so als «Netzpolizist» betätigen.

 

Die Niederlage vor Gericht ist für Logistep überraschend gekommen. In einer Pressemitteilung drückt die Logistep AG ihr Missfallen über das Bundesgerichtsurteil aus: «Diese richterliche Entscheidung hat jahrelange Bemühungen von Rechteinhabern und deren Verbänden zunichtegemacht, die den Diebstahl von Musik, Filmen, Software, Spielen, E-Books, E-Papers und anderem geistigem Eigentum via Internet bekämpfen.» In der Schweiz müssten nun die Behörden ihre Arbeit übernehmen, ansonsten drohe «eine massive und unkontrollierte illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte in der Schweiz, die so zu einer Art rechtsfreiem Raum wird.» Rechtsanwalt Nikolai Klute wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: «Die Schweiz dürfte also bald den Ruf haben, ein sicherer Hort nicht nur für Steuerflüchtlinge, sondern auch für Rechtsbrecher im Bereich Urheberrechte zu sein.»

 

Laut dem in Lausanne anwesenden Finanzchef von Logistep bedeutet das Urteil einen herben Schlag für die Rechteinhaber. Logistep selber sei auf alle Eventualitäten vorbereitet gewesen, akzeptiere den Entscheid und werde seine Tätigkeit im fraglichen Bereich nun nach Deutschland verlagern. Die Software sei in den USA, Deutschland, Frankreich, England, Polen, Russland, Schweden und vielen anderen Ländern anerkannt. Daher sei es unproblematisch, an einem anderen Standort die Arbeit wie gehabt fortzusetzen.

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